FAQs

Dieses FAQ wurde in Zusammenarbeit mit touring artists erstellt.

Allgemein

Music Pool Berlin ist eine Beratungseinrichtung für Personen aus dem Musikbereich, die in Berlin wohnen und arbeiten. Wir bieten eine kostenlose einstündige Orientierungsberatung an und weiterführende Workshops, Fachberatungen und Coachings. Music Pool Berlin ist keine Förderinstitution - wir schütten keine Gelder aus - und wir sind auch keine Musikschule.

Eine kostenlose einstündige Orientierungsberatung findet jede Woche Mittwochs und Freitags statt. Zur Anmeldung muss das Formular unter dem Menüpunkt "Beratung" ausgefüllt werden. Voraussetzung für die Vermittlung eines Coachings ist die vorherige Teilnahme an einer Orientierierungsberatung. Um an einem Workshop teilzunehmen muss das Formular unter Anmeldung ausgefüllt werden

Das Projekt Music Pool Berlin wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds und Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) und Musicboard Berlin. 

all2gethernow e.V. / Music Pool Berlin übernimmt keine Haftung dafür, dass die veröffentlichten Informationen für die konkreten Verwendungsfälle der Nutzer*innen geeignet, vollständig und interessengerecht sind. Für die Aktualität der Inhalte wird ebenfalls nicht gehaftet.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen lediglich Anhaltspunkte für den konkreten Verwendungsfall bieten, sie dienen der Orientierung und Anregung. Ihre Verwendung ersetzt in keinem Fall eine fachkundige Rechtsberatung.

Existenzgründung als Musiker*in - Anmeldung und Steuern

Wenn die Tätigkeit nicht als Hobby oder Liebhaberei, sondern zur Erzielung von Gewinn (auch nebenberuflich) ausgeübt wird, muss sie dem Finanzamt gemeldet werden. Mit dem Ausfüllen des Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird eine selbstständige Tätigkeit gemeldet und danach vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt. Nur mit dieser Steuernummer können Rechnungen geschrieben werden. Einige grundlegende Informationen finden sich in der kostenlosen Broschüre “Alles, nur kein Unternehmer? - Tipps für Gründerinnen, Gründer und Selbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft” der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung sowie auf dem Existenzgründungs-Portal des BMWi. Informationen zu Pflichtangaben auf Rechnungen gibt es hier. Fragen? Mache einen kostenlosen Termin bei unserer Orientierungsberatung aus.

Selbstständige werden entweder als Freiberufler oder Gewerbetreibende klassifiziert. Die meisten Kultur- und Kreativberufe gehören in der Regel zu den freien Berufen. Wenn jedoch selber auch Tonträger verkauft werden, ein Label gegründet wird oder eigene Konzerte veranstaltet werden, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Oftmals sind die Abgrenzungen nicht ganz klar - wir können Dir in der Orientierungsberatung dabei helfen, individuelle Konstellationen zu klären. Infoblätter zum Thema sind bei touring artists und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu finden.
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Eine Band, die aus mehreren selbstständigen Personen besteht, kann eine eigene Rechtsform gründen. Die gewöhnlichste Rechtsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Weitere Informationen und Vorlagen für GbR-Verträge sind bei BackstagePro zu finden.

Das hängt von vielen Faktoren ab. Einkommensteuer wird unabhängig von der Art der Tätigkeiten auf alle Gewinne aus selbständigen Tätigkeiten erhoben. Wichtig: Bei gemischten Tätigkeiten (z.B. Selbstständigkeit und Anstellung) werden alle Einkünfte zusammengerechnet, um den Steuersatz für die selbstständige Tätigkeit zu ermitteln. Selbstständige müssen eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Wieviel Einkommensteuer gezahlt werden muss, kann vom Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministerium der Finanzen grob berechnet werden. Hilfreich ist auch Broschüre “Steuertipps für Künstler” des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen. Achtung: bei Auftritten im Ausland kann “Quellensteuer” anfallen, das heißt, dass die Veranstalter*in im Ausland Steuern von meinem Honorar abziehen muss. Mehr Informationen dazu im Bereich “International auf Tour”.
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Manche Tätigkeiten können als “weisungsgebunden” definiert werden, wenn es bezüglich Ort, Dauer und Zeit klare Vorgaben gibt, die befolgt werden müssen. In diesem Fall darf die Tätigkeit nicht selbstständig ausgeführt werden, sondern nur im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses. Hinweise zur Vertragsgestaltung für die darstellende Künste sind in der Informationsschrift “Kriterien für die Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit” des Performing Arts Programs zusammengefasst. Für Musiklehrer*innen bietet das Dokument “KSVG/KSK und freie Musikschullehrer” der Fachgruppe Musik von ver.di grundlegende Anhaltspunkte.
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EU-Bürger*innen können grundsätzlich in jedem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten oder selbstständig tätig sein (Freizügigkeitsrecht). Achtung: bei einem Umzug nach Deutschland besteht auch für EU-Bürger*innen die Pflicht, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen (Versicherungspflicht). Andere Staatsangehörige müssen für einen längeren Aufenthalt einen Aufenthaltstitel einholen. Privilegierte Staatsangehörige (Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, USA) können eine Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit direkt in Deutschland nach visumfreier Einreise beantragen. Alle anderen müssen einen Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung in ihrem derzeitigen Wohnsitzland stellen. Wichtig: es gibt in Deutschland kein “Künstlervisum”. In den Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde Berlin ist jedoch eine künstlerfreundliche Auslegung des Aufenthaltsgesetzes (§ 21 Abs. 5 AufenthG) enthalten, die eine Antragstellung positiv beeinflussen kann, aber nicht muss. Aufenthaltserlaubnisse können generell für alle Tätigkeiten beantragt werden, die Erlaubnis ist aber auf die Tätigkeiten und den Status (angestellt oder freiberuflich oder gewerblich selbstständig) beschränkt, für den der Antrag gestellt wird. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Auswärtigen Amts und der Landesamt für Einwanderung; eine Checkliste für den Umzug nach Deutschland hat touring artists zusammengestellt.

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Hier kommt es darauf an, ob Du als Selbständige*r (oder als GbR) umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht. Ist der geschätzte Gesamtumsatz aus allen selbstständigen Tätigkeiten unter 22000 Euro (hochgerechnet auf das gesamte Jahr), kannst Du Dich als “Kleinunternehmer*in” klassifizieren und Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausweisen. Mehr Informationen zur Kleinunternehmerregelung gibt es hier und hier. Bist Du umsatzsteuerpflichtig, musst Du je nach Art der Leistung oder Ware Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte 7 %. Für Musiker*innen fällt der ermäßigte Steuersatz in der Regel bei Auftrittsgagen und Urheberrechtszahlungen an. Weitere Informationen sind bei BackstagePro und in der Informationsbroschüre “Grundzüge der Besteuerung von Musikern und Sängern” der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zu finden. Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, hast Du den Vorteil, dass Du selbst gezahlte Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben vom Finanzamt zurückfordern kannst.
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Karriere als Musiker*in und Weiterbildung

Jede Künstler*in ist anders und hat spezifische Bedürfnisse - eine allgemeine Antwort auf diese Frage kann es daher nicht geben. Neben unseren Workshops bieten wir auf Anfrage übrigens auch günstige Experten-Coachings an, bei denen Du individuell zugeschnittene Ideen und Strategien mitnehmen kannst. Zuerst werden bei einer kostenlosen Orientierungsberatung aber Deine Bedürfnisse identifiziert, so dass wir Dich mit einer passenden Expert*in zusammenbringen können. Weitere Anbieter von Workshops, die in eine gleiche Richtung gehen, sind das Workshop-Programm des Creative Service Center, die Kreativwirtschaftsberatung für Selbstständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Crowdfunding Campus. Online-Ressourcen sind u.a. das Netzwerk BackstagePro, Bonedo, Low Budget High Spirit, Musik-Marketing und der RecordJet-Blog “Der Captain empfiehlt”.
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Unser eigenes umfassendes Workshop-Programm ist hier zu finden. Das Bandbüro des ORWOhauses soll Bands und Nachwuchskünstler*innen in allen Etappen ihrer Entwicklung und in allen praktischen Belangen des Bandalltags zur Seite stehen. Workshops für Frauen, Trans- und nicht binäre Personen werden von Spoon, No Shade, Urban Arts Berlin und Éclat angeboten. Amplify Berlin ist das Residency-Programm von ACUD MACHT NEU, mit dem neue Projekte aufstrebender elekttronischer Musiker*Innen aus Berlin gefördert werden. Im Projekt „Information über den Berliner Musikarbeitsmarkt – persönliche Beratung und Begleitung“ macht der Landesmusikrat sein Netzwerk für Musiker*innen nutzbar, die ihre Heimat aus politischen Gründen oder auf der Flucht vor bewaffneten Konflikten verlassen mussten. Die GSBTB - Open Music School (OMS) ist eine musikalische Community, die den Fokus auf die Integration von Eingewanderten und Geflüchteten in Berlins vielfältige Musikszene legt. Im Rahmen des Pop-Kultur-Festivals bietet das Nachwuchs-Programm Workshops für junge Menschen aus allen Musikbranchen. Die Adressen der bezirklichen Berliner Musikschulen sind hier zu finden. Weitere Anbieter, Institutionen und Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung sind im Popguide des Musicboards sowie in der Datenbank des Deutschen Musikinformationszentrums aufgelistet.
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GEMA, Vertrags-, Lizenz- und Urheberrecht

Beide sind sogenannte Verwertungsgesellschaften. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kümmert sich um die Rechte ihrer Mitglieder (Komponist*innen, Textdichter*innen und Musikverlage). Sie nimmt die auf sie übertragenen Urheberrechte wahr und stellt sie Musiknutzer*innen gegen eine Gebühr (Vergütung) zur Verfügung. Hier gibt’s ein 2-Minuten-Erklärungsvideo. Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) ist für die sogenannte “Zweitverwertung” zuständig, sie sammelt also Gebühren für die Interpret*innen oder ausführenden Künstler*innen ein, wenn ein Musikstück zum Beispiel im Fernsehen oder Radio zu hören ist. Auch die GVL hat ein Erklärungsvideo bereitgestellt. Wenn Du ein Lied also sowohl selber geschrieben hast und auch selber aufführst, stehen Dir von beiden Verwertungsgesellschaften Zahlungen zu. Ob sich eine Mitgliedschaft lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Lass’ Dich am besten von uns beraten! Eine allgemeine Einführung in das Thema ist bei BackstagePro zu finden.
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Die GEMA ist mit ausländischen musikalischen Urheberrechtsgesellschaften durch ein Netz sogenannter  Gegenseitigkeitsverträge verbunden, das eine gegenseitige Rechteeinräumung und -wahrnehmung sicherstellt. Detaillierte Informationen gibt’s auf der GEMA-Webseite.

ClubConsult, die Beratungsagentur der Clubcommission, organisiert Informationsveranstaltungen wie z.B. Panels, Expertenrunden sowie Workshops und bietet kostenlose Erstgespräche für eine individuelle Beratung zu unterschiedlichen branchenspezifischen Themen. Weitere Informationen gibt es im ClubConsult-Leitfaden zur Gründung eines Clubs sowie auf der Webseite der GEMA. Fragen? Mache einen kostenlosen Beratungstermin bei ClubConsult aus.

Neben unseren Workshops bieten wir auf Anfrage günstige Experten-Coachings, zum Beispiel mit Urheberrechtsanwält*innen, an. Zuerst werden bei einer kostenlosen Orientierungsberatung Deine Bedürfnisse identifiziert, so dass wir Dich mit einer passenden Expert*in zusammenbringen können. Lesetipp: “Die Basics zu Urheberrecht, Leistungsschutzrecht und Nutzungsrechten beim Musikmachen” auf BackstagePro. Auf der Webseite von touring artists sind auch allgemeine Informationen zum Thema Künstlerstatus und Verträge sowie Urheberrecht zusammengestellt.
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Straßenmusik und Open Airs in Berlin

Die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) erlaubt das Busking unter bestimmten Bedingungen und an bestimmten Orten in den Verbindungstunneln des U-Bahn-Netzes (Busking in den Zügen ist verboten!). Die dafür erlaubten Otrte sin in den U-Bahnstationen gekennzeichnet. Hierfür muss jedoch eine Genehmigung beantragt werden.

„Auf der Tonleiter in den Untergrund.  Das Musizieren auf Berliner U-Bahnhöfen hat Tradition. Die BVG genehmigt an ausgewählten Standorten in den Verbindungstunneln der U-Bahn unter gewissen Auflagen das Musikmachen in angemessener Lautstärke. In U-Bahnzügen ist das Musizieren nicht erlaubt.  Aktuell werden aufgrund des Corona-Infektionsschutzes keine Musikgenehmigungen ausgegeben. Wir danke für das Verständnis!  Die Genehmigung gibt es hier: BVG-Kundenbüro (Erhöhtes Beförderungsentgelt Fahrausweiskontrollen) An der Michaelbrücke 10179 Berlin (Eingang an der Rückseite des Gebäudes) Mittwochs von 7-11 Uhr  Die Genehmigung kostet 10 Euro pro Tag. Seit 01.01.2019 enthält sie keine Fahrberechtigung mehr. Für Musikgruppen mit bis zu drei Personen genügt eine Musikgenehmigung.
Zur Information: Gitarre, Keyboard, Akkordeon, Mundharmonika, Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass, Harfe, Balalaika, Melodica, Tamburin, Xylophon, Flöte, Panflöte, Klarinette, Didgeridoo und Gesang sind erlaubt.  Auch die Nutzung von Tonwiedergabegeräten ist möglich. Die Musik darf in normaler Lautstärke gespielt werden.  Genehmigungen für Blechblasinstrumente werden nicht erteilt."
https://unternehmen.bvg.de/filmen-fotografieren-musizieren/

Bei Live-Musik auf Vorplätzen oder in Bahnhöfen der Berliner S-Bahn muss vorher ebenfalls eine Genehmigung des Bahnhofmanagements beantragt werden.
Allgemeiner Kontakt:
Kundentelefon: +49 (0)30 297 - 43333

Das Erlauben / Genehmigen von Straßenmusik im öffentlichen Raum obliegt den einzelnen Bezirken.
Hier findet ihr eine Liste der jeweiligen Ordnungsämter der Bezirke: https://service.berlin.de/standorte/ordnungsaemter/
Für die Erlaubnis zu Straßenmusik bitte im jeweiligen Amt des Bezirkes erfragen, was die aktuellen Bestimmungen, Kosten u. erlaubten Plätze sind und wie eine Genehmigung zu beantragen ist.

Allgemeine Grundsätze:
Straßenmusik sollte nicht „stören“. Was genau darunter zu verstehen ist hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Naturschutz in einem Orientierungsrahmen für die wichtigsten Grundsätze zusammengefasst.

Keine “erhebliche Störung” ist anzunehmen, wenn:

    unverstärkte Instrumente benutzt werden und wenn die Darbietung
    In der Zeit von 8.00 bis 13.00 und 15.00 bis 20.00 Uhr erfolgt,
    Nicht länger als 60 Minuten auf einen Immissionsort einwirkt,
    Einen Abstand von 20 m zum nächsten Wohnhaus und von 60 m zu empfindlichen Einrichtungen, wie Krankenhäusern und Altenheimen einhält,
    Nicht in unmittelbarer Nähe einer Kirche während des Gottesdienstes stattfindet und
    Nicht in einem Ort dargeboten wird, der von einer Schule während der Unterrichtszeiten einsehbar ist.”

Eine “erhebliche Störung” kann dann vorliegen, wenn z.B.:

    Besonders lautstarke Musikinstrumente verwendet werden (z.B. Posauen, Trompeten, Pauken, Trommeln), so dass die zulässigen Immissionsrichtwerte (auch für den Spitzenpegel) nach Nr. 6.1 TA Lärm überschritten werden,
    Eine größere Anzahl von Personen an der Musikdarbietung mitwirkt oder
    Andere örtliche oder zeitliche Umstände die Straßenmusik als erheblich störend erscheinen lassen.

Lobbyarbeit für Straßenmusik wird von Berlin Street Music und Save Mauerpark organisiert.
Ob eine “erhebliche Störung” vorliegt, wird immer im Einzelfall entschieden. Berlin Street Music hat zusätzliche Regeln und Einschränkungen zusammengetragen.
Des Weiteren besteht jährlich am 21. Juni im Rahmen der Fête de la Musique, die Möglichkeit unter bestimmten Regeln im Freien Musik zu machen.
Wichtig: in jeder Stadt gelten andere Regeln für Straßenmusik. Bei BackstagePro gibt es hierzu weitere Informationen.

Weitere Hilfe und Informationen:
www.berlinstreetmusic.com
www.savemauerpark.de
www.fetedelamusique.de
Artikel BackstagePro

Das Open Air Starterkit aus der Kiez Toolbox bietet Checklisten und Dokumente, die sich mit rechtlichen und organisatorischen Aspekten für die Ausrichtung einer Musik-Veranstaltung im Freien beschäftigen. Weitere Informationen und Beratung gibt es bei der Clubcommission.
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Die Berliner Musikszene - Netzwerke

Music Pool Berlin veranstaltet einmal im Monat einen Community-Abend, bei dem es in Gesprächsrunden mit Expert*innen um ein bestimmtes Thema der Musikbranche geht. Der monatliche Artist Meetup bietet Künstler*innen und Musikschaffenden eine Plattform, um sich vorzustellen, andere Musikprojekte kennenzulernen, sowie sich über Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auszutauschen. Aktuelle Termine gibt es hier. Wir haben auch eine Community-Gruppe auf Facebook. Die Plattform berlinmusiker.de bietet eine Kontaktbörse, bei der Musiker*innen und Bands zusammenkommen können, BackstagePro eine große Konzertbooking-Community und Creative City Berlin vernetzt allgemein Kunst- und Kulturschaffende, inklusive einer Job-Börse. Übersichten über regelmäßige Open Stages/Open Mics sind hier, hier und hier zu finden, und Jam/Jazz-Sessions bei Berliner Sessions und Jazzy Berlin.

Die Veranstaltungs-Magazine tip, Zitty, Exberliner (auf Englisch) und die Tages- und Wochenzeitungen Berliner Zeitung, Berliner Morgenpost, taz.die tageszeitung, Jungle World und Tagesspiegel listen viele Konzerttermine und berichten über Veranstaltungen. Termine aus den elektronischen Musikszenen sind bei Resident Advisor verzeichnet, Echtzeitmusik und die Initiative Neue Musik/Field Notes stellen Kalender für Experimental/Improv und zeitgenössische Musik zusammen und die Siegessäule für die queere Szene. Publikationen und Blogs aus der Berliner Szene, die über Musik berichten sowie weitere Termin-Übersichten sind Ask Helmut, Berlin Beat, Berlin Sessions, The Chop, The Clubmap, Digital in Berlin, Diproton, Das Filter, Groove, Gusto, hhvmag, Indie Berlin, Kaltblut, Knox (Punk/Hardcore), Lola, Mai Magazine, Melodie & Rhythmus, Missy Magazine, Monarchie & Alltag, Musik Muss Mit, Nothing But Hope And Passion, Renfield, Renk Magazin, Schmutz, Spex, Stressfaktor (linke Subkultur), Trust (Hardcore Punk), VAN (Klassik) und Wahrschauer (Metal/Punk). Freie oder unabhängige Berliner Radio- und Internetradio-Sender sind Alex, ArchipelByteFM, Cashmere, FluxFM, multicult.fm, Pi Radio, Radio On und reboot.fm. Radioformate für Newcomer-Acts sind Fritz Unsigned und ByteFM Anstoß. Eine Übersicht über Veranstaltungsorte gibt es beim Clubkataster und auf der Mitgliederliste der Clubcommission. Electronic Beats hat einen ultimativen Guide über (fast) jeden Berliner Club zusammengestellt.

Die Datenbanken Vinylhub und recordstores.love listen fast alle Plattenläden der Stadt auf; redaktionell zusammengestellte Listen sind hier, hier und hier sowie beim Musicboard Berlin zu finden.

 

Finanzierung und Förderung

Music Pool Berlin ist selber kein Fördergeber. Musiker*innen mit Wohnsitz in Berlin können sich bei den Förderprogrammen des Musicboard (Popmusik) beziehungsweise der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (zeitgenössische Musik, klassische Moderne oder Klangkunst sowie Jazz) bewerben. Auf Bundesebene fördern die Initiative Musik sowie der Musikfonds (zeitgenössische Musik aller Sparten). Einen umfangreichen Überblick über diese und weitere Fördermöglichkeiten bietet der Förderguide des Musicboards. Für kleinere Projekte wie Konzertreihen gibt es auch Projektförderungen der Berliner Bezirke. Impuls neue Musik fördert den Austausch zwischen der deutschen, schweizerischen und französischen Musikwelt. Kulturförderpunkt Berlin bietet kostenlose Beratungen zur Antragstellung und Förderfindung.

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Für Support-Tourneen Berliner Künstler*innen gibt es die Supportförderung des Musicboard Berlin, für Berliner Musiker*innen aus dem Bereich Jazz die Tourneeförderung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Auf Bundesebene fördert die Kurztourförderung der Initiative Musik Kurztouren ausübender Künstler*innen (Solist*innen oder Ensembles) der Musikgenres Rock, Pop und Jazz ins Ausland. Bands aus der Hard-Rock- und Heavy-Metal-Szene können einen Förderantrag bei der Wacken Foundation stellen. Berliner Akteur*innen der Musikwirtschaft werden im Rahmen des Programms Music Ambassador der Berlin Music Commission gefördert, den Standort Berlin im In- und Ausland zu präsentieren und sich nachhaltig zu vernetzen. Auslandsaufenthalte für Musiker*innen mit Wohnsitz Berlin in der Form von Künstlerresidenzen bieten das Musicboard Berlin, die Goethe-Institute sowie die Bundesregierung an. Eine Projektförderung für Projekte im Ausland gibt es von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie vom Goethe-Institut. Das Portal On the Move stellt Guides für Mobilitätsförderung sowie aktuelle Ausschreibungen zusammen.
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Generell sind verschiedene Varianten zu unterscheiden, wie ein Auftrittshonorar gezahlt wird. Spenden “auf Hut” gehen in der Regel zu 100 % an die auftretenden Künstler*innen. Bei einer prozentualen Beteiligung an den Eintrittsgeldern sind 50 - 70 % für die Musiker*innen üblich. Wird ein Auftrittsort gemietet, müssen von den Veranstalter*innen nicht nur die Mietkosten, sondern auch Abgaben wie GEMA und KSA, gegebenenfalls Umsatzsteuer auf die Ticketverkäufe und andere Kosten getragen werden. Oft ist es in diesem Falle normal, dass den Musiker*innen je nach Bekanntheitsgrad und Kapazität des Auftrittsorts eine garantierte Festgage angeboten wird. Nach dem “break even”, wenn die Eintrittsgelder alle Kosten gedeckt haben, können Musiker*innen am Gewinn prozentual beteiligt werden. Bei öffentlich geförderten Veranstaltungen richtet sich das Honorar auch oft nach dem Bekanntheitsgrad; allgemeine Richtlinien sind auch in den Empfehlungen zu Mindesthonoraren für Vorstellungen des Bundesverbands Freie Darstellende Künste sowie in der Willenserkärung zu Mindestgagen der Union deutscher Jazzmusiker*innen.

Die Plattform Crowdfunding Berlin bietet umfangreiches Material zu Ansprechpartnern, Netzwerken und Portalen. Unsere Beraterin Petra ist ebenfalls zertifizierte Crowdfunding-Expertin, die Euch im Rahmen einer kostenlosen Orientierungsberatung helfen kann.
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Proberäume und Equipment

Die Plattform berlinmusiker.de bietet eine Kontaktbörse für Proberäume in Berlin. Weitere Plattformen sind die Proberaum-Auskunft und die Proberaumplattform des Performing Arts Program (PAP). Große Proberaumanbieter sind zum Beispiel das ORWOhaus, Noisy Rooms und das Berliner Rockhaus. Die Kulturräume Berlin- Bündnis Raum für künstlerische Arbeit der Freien Szene vergeben mit öffentlichen Mitteln ausgebaute Räume an Berliner Musikgruppen bzw. Musiker*innen aus den Bereichen Pop und Jazz (alle Stilrichtungen) mit einem professionellen musikalischen Anspruch.
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Auf berlin.de, der ZLB-Webseite und dieser privat zusammengestellten Karte sind viele Berliner Tonstudios aufgelistet. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa “bietet in Kooperation mit der Art GmbH und dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten kreativen Berliner Musikgruppen aus den Bereichen Pop und Jazz (alle Stilrichtungen) die Möglichkeit an, in einem professionell ausgestatteten Tonstudio eine eigene Produktion durchzuführen.”
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KSK, soziale Absicherung & psychische Gesundheit

Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt dafür, dass selbständige Künstler*innen und Publizist*innen einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer*innen. Sie ist selbst keine Krankenversicherung, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Für Musikschaffende, die eine selbstständige künstlerische Tätigkeit erwerbsmäßig ausüben und daraus den Großteil ihres Einkommens erzielen, lohnt sich die “Mitgliedschaft” immer, denn die KSK bezuschusst die Beiträge, so dass über die KSK Versicherte nur die Hälfte zahlen müssen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der KSK und bei touring artists.
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Der Zuschuss, von dem über die KSK Versicherte profitieren, wird zu 20 % von der Bundesregierung finanziert, und zu 30 % durch Sozialabgaben von Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten. Diese Sozialabgabe wird “Künstlersozialabgabe” (KSA) genannt. Sie ist ein Prozentsatz, der auf alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler*innen und Publizist*innen gezahlten Entgelte (wie zum Beispiel Auftrittsgagen oder Honorare für Poster-Design) an die KSK gezahlt werden muss (der Prozentsatz wird jährlich neu festgelegt, 2020: 4,2 %). Dabei ist es egal, ob die selbstständige Person, an die ein Entgelt gezahlt wird, über die KSK versichert ist oder nicht. Da der Geltungsbereich das Territorium der BRD ist, fällt die KSA also auch dann an, wenn Entgelte an im Ausland lebende selbstständige Künstler*innen gezahlt werden, die temporär in Deutschland tätig sind. KSA muss auch gezahlt werden, wenn ein “Bandleader” Honorare an Musiker*innen auszahlt (siehe KSK-FAQ, Punkt 23). Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der KSK und bei touring artists sowie in der detaillierten Checkliste Künstlersozialabgabe.
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An der SRH Hochschule der populären Künste (hdpk) in Berlin wurde mit der “Popambulanz” ein deutschlandweit einmaliges Pilotprojekt gestartet: eine medizinisch-psychologische Sprechstunde für Musiker*Innen aus Berlin. Bis April 2019 werden regelmäßige Sprechstunden und Veranstaltungen zum Thema durchgeführt. Hier ist unser Interview zu dem Thema mit dem Psychologen und Berater Michael Wecker zu finden. Die britische Initiative Help Musicians UK bietet auf ihrer Webseite ebenfalls Ressourcen an.
 

Neben Sachversicherungen wie Haftpflichtversicherungen für Proberäume oder Musikinstrumenten-Versicherungen sind für Musikschaffende auch Personenversicherungen wie Versicherungen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie Unfallversicherungen wichtig. Informationen zu verschiedenen Versicherungstypen sowie zur Beratung zu Versicherungsfragen durch freie auf den Kulturbereich spezialisierte Versicherungsmakler*innen sind bei touring artists zu finden. Tipps für Transportversicherungen sowie den Transport von Musikinstrumenten in Flugzeugen werden von Sinfonima, Handgepäck Guru sowie von der American Federation of Musicians (auf Englisch).
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International auf Tour - was muss ich beachten?

EU-Bürger*innen können grundsätzlich in jedem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten,  selbstständig tätig sein sowie Dienstleistungen anbieten (Freizügigkeitsrecht). Nicht-EU-Bürger*innen (auch wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis eines EU-Staates haben) müssen sich generell immer informieren, ob es in dem Staat, in dem sie innerhalb der EU auftreten wollen, spezielle Regeln bezüglich nationalen Arbeitserlaubnissen gibt, denn dies ist nicht EU-weit, sondern national geregelt. Achtung: für jede Art von künstlerischer Tätigkeit (auch unbezahlter) im Vereinigten Königreich benötigen nicht-EU-Bürger*innen zwingend eine Arbeitserlaubnis. Möglicherweise könnte diese Regelung nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auch für EU-Bürger*innen gelten. Für Auftritte außerhalb der EU muss generell gründlich recherchiert werden, ob ein Visum für die Einreise sowie eine spezifische Arbeitserlaubnis benötigt wird.
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Innerhalb der EU besteht die Möglichkeit einer sogenannten Entsendung mit A1-Formular. Bei einer Entsendung wird für eine zeitlich im voraus befristete berufliche Aktivität (wie zum Beispiel ein Konzert) das Sozialrecht sowie der berufliche Status im Wohnsitzstaat auf den Staat, in dem der Auftritt stattfindet, temporär “übertragen”. Angestellte werden von ihrem Arbeitgeber entsendet; Selbstständige können sich selber entsenden. Ansprechpartner für Entsendungen aus Deutschland und für die kostenlose Ausstellung eines A1-Formulars sind die Krankenkassen (für Personen mit einem Wohnsitz in einem anderen Land gibt es hier eine komplette Auflistung der zuständigen Stellen). Für Auftritte in einigen Ländern ist eine Entsendung mit A1-Formular wichtig, um nicht als Angestellte*r behandelt zu werden und dass keine Sozialabgaben von der Gage abgezogen werden. Bei Auftritten außerhalb der EU muss recherchiert werden, ob der Staat, in dem der Auftritt stattfinden soll, ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat oder nicht. Detaillierte Informationen sind auf touring artists und im Cookbook for Cultural Managers: Social Security in an International Context zu finden.
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Grundsätzlich kann jede Person nur in einem Staat unbeschränkt steuerpflichtig sein. Bei darstellenden Künstler*innen (die “auf der Bühne” stehen) gibt es aber in nahezu allen Ländern eine Sonderregel, die besagt, dass das Auftrittshonorar auch von dem Staat besteuert werden kann, in dem der Auftritt stattfindet. Diese Besteuerung wird generell “Quellensteuer” oder “Abzugsteuer” genannt, in Deutschland ist der gängige Begriff “Ausländersteuer”. In sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Staaten wird geregelt, ob diese Regel Anwendung findet und wie damit umzugehen ist. In den meisten Fällen muss der*die Veranstalter*in im Ausland Quellensteuer von der vereinbarten Gage abziehen und an die nationale Steuerbehörde zahlen. Mit einem Bestätigungsschreiben, das der*die Veranstater*in der*m Künstler*in aushändigen sollte und bei der Steuererklärung im Wohnsitzland eingereicht wird, kann vermieden werden, dass eine doppelte Besteuerung stattfindet. Generell ist es wichtig, bei Honorarverhandlungen mit Veranstalter*innen im Ausland dieses Thema immer anzusprechen. Eine Checkliste für Vertragsverhandlungen und für die “Ausländersteuer” für den Bereich darstellende Kunst sowie weitere Informationen hat touring artists zusammengestellt, eine allgemeine Einführung zum Thema gibt es im Cookbook for Cultural Managers: Artist Taxation in an International Context.
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Zunächst ist zu unterscheiden, ob die/der Leistungsempfänger*in (die/der Veranstalter*in) eine Privatperson oder ein*e Unternehmer*in ist. Bei Unternehmer*innen (B2B) gilt das “Empfängerortprinzip”: aufgrund der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft muss demnach die/der Leistungsempfänger*in auf die Konzertgage der national gültige Umsatzsteuersatz des Auftrittslandes berechnet werden und an die dortige Finanzbehörde gezahlt (innergemeinschaftliche Leistungen). Wenn die/der Leistungsempfänger*in umsatzsteuerpflichtig ist, kann die Umsatzsteuer aber als Vorsteuer abgezogen werden, so dass de facto keine Zahllast entsteht. Sowohl Künstler*in als auch Veranstalter*in benötigen eine internationale Umsatzsteuer-ID, die auf der Rechnung enthalten sein muss. Ist die/der Leistungsempfänger*in eine Privatperson (B2C, zum Beispiel bei einem Auftritt auf einer privaten Feier, oder wenn eine Künstler*in im Ausland selber Eintrittskarten an Privatpersonen verkauft), gilt das Tätigkeitsortprinzip: die/der Künstler*in muss der jeweils national gültige Umsatzsteuersatz des Auftrittslandes berechnen und an die dortige Finanzbehörde gezahlt werden.
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Innerhalb der EU-Zollunion können Musikinstrumente und Merchandise transportiert werden, ohne dass Zollformalitäten beachtet werden müssen. Bei einem Transport in ein Gebiet außerhalb der EU-Zollunion müssen gegebenenfalls Einfuhrabgaben gezahlt werden - zum Beispiel bei einem Verkauf von Tonträgern in der Schweiz. Für eine vorübergehende Verwendung von Berufsausrüstung (wie Musikinstrumenten) können mit einem Dokument namens Carnet A.T.A. Zollformalitäten vereinfacht werden. Wenn mit Musikinstrumenten, bei denen Teile von geschützten Arten verbaut wurden, in Länder außerhalb der EU gereist wird, sind dafür CITES-Dokumente erforderlich. Ansprechpartner für die Dokumente ist das Bundesamt für Naturschutz. Weiterführende allgemeine Informationen werden von touring artists und dem Pearle-Guide zum Thema grenzüberschreitender Transport von Musikinstrumenten aus geschützten Materialien angeboten. Eine Rangliste der Fluggesellschaften, bei denen Musikinstrumente unter günstigen Bedingungen mitgeführt werden können, gibt es auf der Webseite der Internationalen Musiker-Föderation.
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Inklusion, Diversity und Migration

Diversity Arts Culture ist die Konzeptions- und Beratungsstelle für Diversitätsentwicklung im Kulturbetrieb. Das Netzwerk Diskriminierungsfreie Szenen für alle organisiert Veranstaltungen zum Thema. Berlininklusion ist ein Netzwerk für Zugänglichkeit in Kunst und Kultur. Zum Thema Barrierefreiheit berät auch das Musicboard Berlin, Ramp-Up sowie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die eine Checkliste zur Planung von barrierefreien Veranstaltungen bereitstellt. Das Zurück zu den Wurzeln Festival ist ein barrierefreies Festival, welches Menschen mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen die Teilnahme, falls nötig mit pädagogischer Begleitung, ermöglicht. Bei Diskriminierungserfahrungen bietet die Antidiskriminierungsstelle Berlin sowie das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Erstberatungen an.

musicBwomen ist die Berliner Interessenvertretung für Frauen in der Musikwirtschaft. Workshops für Frauen, Trans- und nicht binäre Personen werden von Spoon, No Shade, Urban Arts Berlin und Éclat angeboten. Weitere Netzwerke sind Bang On, Creamcakefemale:pressure, DICE, Heroines of Sound, LaDIYfest Berlin, Music Empowerment Mobility Exchange (MEME), Ruby Tuesday Music, Saloon Berlin und Sirens on Stage. Hier gibt es eine Auflistung von women, femme & non-binary electronic music DJs in Berlin; Many Many Women ist ein Index von über 1000 Musiker*innen aus dem Bereich Sound Art und Improvisation. Die Kulturzentren Südblock (mit dem Aquarium), SO36 und SchwuZ sind für die LGBTQI+-Musikszene wichtige Orte. Weitere Netzwerke, Reihen und Orte sind Queer Music Berlin (lesbisch-schwul-queere Musikensembles), das Schwule Museum, die Siegessäule (Magazin und Veranstaltungskalender), Transnational Queer Underground (Förderung und Vernetzung queerer Künstler_innen weltweit) und das Whole - United Queer Festival.

Die GSBTB - Open Music School (OMS) ist eine musikalische Community, die den Fokus auf die Integration von Eingewanderten und Geflüchteten in Berlins vielfältige Musikszene legt.
Mit dem Programm für Wirtschaftsfreiheit und kulturelle Freiheit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sollen professionelle Kunst-, Medien- und Kulturschaffende, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer verlassen müssen oder wollen, unterstützt werden, eine berufliche Perspektive in der Kunst- und Kulturszene Berlins zu finden. Im Rahmen dieses Programms existiert das Fellowship-Programm “Weltoffenes Berlin”, bei dem einjährige Fellowships vergeben werden. Die nächste Ausschreibung wird es 2019 geben. Zusätzlich werden verschiedene Projekte unterstützt, die transnationale Kulturschaffende unterstützt, berät und vernetzt: im Rahmen von „Information über den Berliner Musikarbeitsmarkt – persönliche Beratung und Begleitung“ macht der Landesmusikrat sein Netzwerk für Musiker*innen nutzbar, die ihre Heimat aus politischen Gründen oder auf der Flucht vor bewaffneten Konflikten verlassen mussten. Im Projekt “International Artist Info Berlin” bietet touring artists in Zusammenarbeit mit dem Berlin Career College der UdK kostenlose Einzelberatungen zur Existenzgründung in Deutschland an. Artist Training for Professionals ist das Weiterbildungsangebot am Berlin Career College zur Qualifizierung, Beratung und Vernetzung von Künstler*innen im Exil. Allgemeine Informationen für Exilkünstler*innen sowie Kulturinstitutionen sind bei touring artists zusammengestellt, Informationen auf Türkisch sind hier zu finden.

Auf Tour

Neben vielen privaten Anbietern, die sich auf Musiker*innen spezialisiert haben. Firmenlisten und Angebote gibt es auf der Plattform bands-vans.net sowie in Facebook-Gruppen wie zum Beispiel hier.

Ein “Tech Rider” ist eine Auflistung der technischen Voraussetzungen für einen Auftritt. Einen guten Überblick über wichtige Inhalte bietet der Guide auf Pop Rot Weiss und ein Artikel bei Bonedo. Plattformen wie Ridline, Tecrider oder Musicotec können die Erstellung von Tech Ridern und Stage Plots vereinfachen.

Der Green Touring Guide, der von Studierenden der Popakademie Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Green Music Initiative und kollektif zusammengestellt wurde, bietet viele gute Ideen. Weitere Initiativen zum Thema Mobilität und Nachhaltigkeit sind auf der Webseite von touring artists zu finden.

Labels

Basiswissen bieten die Checkliste zur Labelgründung des VUT sowie die Informationsschrift zur Gründung eines Musiklabels der IHK Berlin. Die Berlin Music Commission bietet im Rahmen der Sprechstunde Musikwirtschaft weiterführende Beratungen und Veranstaltungen an. 
Fragen? Mache einen kostenlosen Termin bei der Berlin Music Commission aus.