Darf ich überhaupt in einem bestimmten Land auftreten?

  • Posted on: 28 January 2020
  • By: Eileen Möller

EU-Bürger*innen können grundsätzlich in jedem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten,  selbstständig tätig sein sowie Dienstleistungen anbieten (Freizügigkeitsrecht). Nicht-EU-Bürger*innen (auch wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis eines EU-Staates haben) müssen sich generell immer informieren, ob es in dem Staat, in dem sie innerhalb der EU auftreten wollen, spezielle Regeln bezüglich nationalen Arbeitserlaubnissen gibt, denn dies ist nicht EU-weit, sondern national geregelt. Achtung: für jede Art von künstlerischer Tätigkeit (auch unbezahlter) im Vereinigten Königreich benötigen nicht-EU-Bürger*innen zwingend eine Arbeitserlaubnis. Möglicherweise könnte diese Regelung nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auch für EU-Bürger*innen gelten. Für Auftritte außerhalb der EU muss generell gründlich recherchiert werden, ob ein Visum für die Einreise sowie eine spezifische Arbeitserlaubnis benötigt wird.
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