Und Umsatzsteuer?

  • Posted on: 27 January 2020
  • By: Eileen Möller

Hier kommt es darauf an, ob Du als Selbständige*r (oder als GbR) umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht. Ist der geschätzte Gesamtumsatz aus allen selbstständigen Tätigkeiten unter 22000 Euro (hochgerechnet auf das gesamte Jahr), kannst Du Dich als “Kleinunternehmer*in” klassifizieren und Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausweisen. Mehr Informationen zur Kleinunternehmerregelung gibt es hier und hier. Bist Du umsatzsteuerpflichtig, musst Du je nach Art der Leistung oder Ware Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte 7 %. Für Musiker*innen fällt der ermäßigte Steuersatz in der Regel bei Auftrittsgagen und Urheberrechtszahlungen an. Weitere Informationen sind bei BackstagePro und in der Informationsbroschüre “Grundzüge der Besteuerung von Musikern und Sängern” der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zu finden. Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, hast Du den Vorteil, dass Du selbst gezahlte Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben vom Finanzamt zurückfordern kannst.
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