Urheberrecht im digitalen Raum für Musiker:innen – und was sich durch die neue Gesetzgebung ändert
Das Teilen von Musik im Netz ist auch immer eine Frage der Rechte – Habe ich die Rechte an dem Song, den ich hochlade? Wie sieht es mit Samples aus, die ich verwendet habe, werden die automatisch erkannt? Oder kann ich ein Remix oder DJ Mix hochladen? Lizensieren Plattformen die Musik für mich? Was passiert wenn andere meine Musik in ihren Videos nutzen?
Die lange umstrittene EU-Urheberrechtsreform (im März 2019 hatten wir dazu eine Diskussion organisiert) ist nun seit dem 1.8.2021 in der deutschen Gesetzgebung implementiert. Das neue „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ bringt vor allem neue Haftungsregeln für Plattformen in die Gesetzgebung, wie sie mit urheberrechtlich geschützten Inhalten umzugehen haben. Was bedeutet dies nun für Musikschaffende genau? Hat das eine Auswirkung darauf, wieviel mir Plattformen wie Youtube auszahlen? Oder inwiefern andere meine Musik nutzen können? Wie unterscheiden sich da nichtkommerzielle Nutzungen wie Memes von kommerziellen Nutzungen z.B. durch andere Musiker*innen?
Und – Musikschaffende sind vielfach ja gleichzeitig wiederum Nutzer:innen von Musik in ihren kreativen Prozessen und verwenden auch z.B. Fotos und Videos von anderen im Kontext ihrer Arbeiten. Wenn ich nun 125 kB einer Grafik nichtkommerziell verwenden darf, was bedeutet das genau? Was bedeuten solche Grenzwerte konkret für die Praxis und sind jetzt Nutzungen verboten die vorher erlaubt waren? Werden Inhalte jetzt algorithmisch gefiltert oder stehen mehr juristische Verfahren in Aussicht? Und welche Spielräume für Auslegung gibt es in den neuen Regelungen?
Wir möchten an diesem Abend gemeinsam eure Fragen zum Thema Urheberrecht im digitalen Raum besprechen und haben dazu die Medienanwältin Beata Hubrig eingeladen. Beata wird zunächst die neue Rechtslage mit Hinblick auf Musikschaffende kurz skizzieren und im Anschluß möchten wir in einer offenen Runde das Thema entsprechend eurer Wissensbedarfe besprechen.
Rechtsanwältin Beata Hubrig wurde 1979 in Potsdam geboren und studierte an der FU Berlin Rechtswissenschaften, um sich anschließend dem Urheberrecht und Datenschutz zu verschreiben. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Durchsetzung bürgerlicher Rechte gegenüber Wirtschaftsunternehmen. Wobei der Erfolg maßgeblich von der Vermittlung grundlegender rechtlicher Positionen abhängt. Aus diesem Grund engagiert sie sich unverändert mit großer Freude, Rechtspositionen verständlicher zu machen, um für möglichst viele Menschen die Verteidigung ihrer eigenen Rechte zu erleichtern.
DJ Set nach dem Talk: Sanaz (SC / MC / IG) - THF Radio
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Anmeldung: Der Eintritt ist kostenlos, mit Registrierung, begrenzte Kapazität: https://tickettune.com/musicpool/detail/index/sArticle/38 **
Covid Regelung: 3G (geimpft, genesen oder mit Test vom selben Tag), Maske im Innenraum.